Bei allen Frauen. Welche menstruieren und demgemäß den Reinheits-Vorschriften in Lev. 15, 19 ff. unterworfen sind.
genügt es. די Genüge, דין ihr Genüge, d. h. es genügt ihnen.
zu ihrer Zeit. Da sie das Blut wahrnehmen.
für unrein gelten. Nur das, was sie von dieser Zeit an berühren, gilt als unrein, nicht aber das, was sie vor der Wahrnehmung berührt haben. Die Unreinheit tritt zwar schon mit dem Zeitpunkte ein, da das Blut aus dem Muttermunde herausgekommen, obwohl es sich noch im Innern (der Scheide, בית החיצון) befindet (Nidda V, 1) und nicht wahrgenommen wird; dennoch aber haben die Weisen (so meint Schammai) nicht die von ihr vor der Wahrnehmung berührten Gegenstände für unrein erklärt; denn wenn so jede Frau schon vor der Menstruation für unrein gälte, so würde jeder Gatte wegen Gewissensskrupel (er könnte das schwere Verbot von Lev. 18, 19 übertreten) sich von seiner Frau stets fernhalten und das Gebot von Gen. 1, 28 nicht beobachten.
Untersuchen. Bei dem sie die Unreinheit wahrgenommen hat.
Untersuchen. Bei dem sie sich noch rein gefunden hatte. Hillel meint, es sei zu befürchten, dass sofort nach der vorletzten Untersuchung Blut aus dem Muttermunde gekommen sei, das längere Zeit von den Seiten des Gebärmutterhalses (כותלי בית הרחם) zurückgehalten und nicht wahrgenommen wurde. Diese Unreinheits-Erklärung gilt aber nach Hillel nur Betreffs der von der Frau berührten reinen Gegenstände (לטהרות), nicht aber für den Gatten (לבעלה), der also nicht jene in Note 3 erwähnten Gewissensskrupel hegen würde.
wenn auch viele Tage dazwischen waren. Zwischen der vorletzten und letzten Untersuchung.
Nicht wie die Worte Dieses und nicht wie die Worte Jenes. Ist zu entscheiden. Schammai erleichtert zu sehr; nach Hillel wieder müsste man mitunter (wenn seit der vorletzten Untersuchung viele Tage verflossen) allzu sehr erschweren.
sondern sie gilt für unrein rückwärts eine Zeit von vierundzwanzig Stunden. מעת לעת von Zeit zu Zeit, d. h. von der Zeit der heutigen Wahrnehmung rückwärts bis gestern um dieselbe Tageszeit, also 24 Stunden.
wenn diese weniger ist als die Zeit vom letzten bis zum vorletzten Untersuchen. Wenn die vorletzte Untersuchung vor mehr als 24 Stunden stattgefunden hat. Wörtlich übersetzt lautet der Satz: „Die Zeit von 24 Stunden vermindert (die Geltungs-Dauer der Unreinheit) an der Seite (על יד) der Zeit vom Untersuchen bis zum Untersuchen.“
wenn diese kürzer ist als vierundzwanzig Stunden. Wenn die vorletzte Untersuchung vor weniger als 24 Stunden stattgefunden hat. Die Frau gilt also für unrein höchstens 24 Stunden vor der Wahrnehmung der Menstruation; die Zeit der Unreinheit kann aber geringer sein, wenn sie sich innerhalb der letzten 24 Stunden bei einer Untersuchung rein gefunden, in welchem Falle sie nur rückwärts bis zu dieser Zeit für unrein gilt.
welche eine regelmäßige Periode. וסת (vom gr. ἦϑος) Gewohnheit, Art und Weise, die Periode (bibl. אורח). — Hier ist eine regelmäßige nach einer bestimmten Zeit (etwa alle 30 Tage) wiederkehrende Periode (וסת קבוע) gemeint. Der וסת wird ein regelmäßiger (קבוע) genannt, wenn er bereits dreimal hintereinander in ein und derselben bestimmten Zeit eingetroffen ist.
genügt es. די Genüge, דין ihr Genüge, d. h. es genügt ihnen.
dass sie) zu ihrer Zeit (für unrein gilt. Wenn sie zur bestimmten Zeit der Periode sich unrein findet, so gilt sie nur von dieser Zeit ab für unrein, da in solchem Falle anzunehmen ist, die Periode sei erst zur bestimmten Zeit eingetroffen (אורח בזמנו בא).
weiche unter Anwendung von Tüchern. עדים in der Mischna entspricht dem Ausdr. בגדי עדים im bibl. Hebr. (vgl. Jes. 64, 5); die Mischna hat davon die Einz. עד (= בגד עדים) gebildet, mit der Bedeut. „Untersuchungstüchlein“, das die Frau dazu gebraucht, zu untersuchen, ob sie rein oder unrein ist.
den ehelichen Umgang gepflegt hat. Was in den Zeiten, da man noch bei den Speisen auch die Reinheitsvorschriften genau beobachtete, jeder Frau zur Pflicht gemacht wurde (s. Nidda I, 7).
gilt dies. Nach dem Talmud (Nidda 4a) waren zwei Untersuchungen nötig, vor und nach dem ehelichen Umgang: hier ist von letzterer Untersuchung die Rede.
wie eine Untersuchung. Wie jede andere Untersuchung. Wenn sie sich zu dieser Zeit rein gefunden, kann sie bei später wahrgenommener Unreinheit höchstens nur bis zu dieser Zeit rückwärts für unrein erklärt werden, wenn seitdem auch weniger als 24 Stunden verflossen sind. Dass diese Untersuchung wie jede andere gilt, muss nach dem Talm. (das.) deshalb gelehrt werden, weil man sonst gemeint hätte, es könnte das Blut vom semen virile bedeckt gewesen und deshalb nicht wahrgenommen worden sein.
als die von der letzten bis zur vorletzten Untersuchung vermindert. Diese ganze Mischna befindet sich auch in Nidda I, 1.